Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
der TulRa GmbH
für Maklerleistungen, Immobilienberatung und Wertermittlungen
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, Anfragen, Beratungs-, Vermittlungs-, Makler- und Wertermittlungsleistungen zwischen der TulRa GmbH, Elmsteiner Weg 7, 12559 Berlin, vertreten durch den Geschäftsführer Ralf Tulke, nachfolgend „TulRa GmbH“, und ihren Auftraggebern, Interessenten oder Kunden.
(2) Die AGB gelten insbesondere für die Anforderung von Exposés, Objektinformationen, Besichtigungsterminen, Maklerleistungen, Beratungsleistungen, Marktwerteinschätzungen, Kurzbewertungen, Kompakt-Wertgutachten und sonstige immobilienbezogene Dienstleistungen.
(3) Abweichende Bedingungen des Auftraggebers, Interessenten oder Kunden finden keine Anwendung, sofern ihrer Geltung nicht ausdrücklich in Textform zugestimmt wurde.
(4) Individuelle Vereinbarungen, insbesondere Honorarvereinbarungen, Maklerverträge, Vermittlungsvereinbarungen, Auftragsbestätigungen oder gesonderte Leistungsbeschreibungen, haben Vorrang vor diesen AGB.
§ 2 Leistungen der TulRa GmbH
(1) Die TulRa GmbH erbringt insbesondere folgende Leistungen:
- Immobilienvermittlung und Maklerleistungen,
- Nachweis und/oder Vermittlung von Kauf- und Mietgelegenheiten,
- Erstellung und Übersendung von Exposés und Objektinformationen,
- Organisation und Durchführung von Besichtigungsterminen,
- immobilienbezogene Beratungsleistungen,
- Unterstützung bei Kauf-, Verkaufs- und Entscheidungsprozessen,
- Prüfung und Bewertung von Objektunterlagen im vereinbarten Umfang,
- Markt- und Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
- Marktwerteinschätzungen, Kurzbewertungen, Kompakt-Wertgutachten und sonstige Wertermittlungsleistungen,
- Ankaufberatung und verkaufsbegleitende Beratung.
(2) Der konkrete Leistungsumfang richtet sich nach der jeweiligen Vereinbarung, dem jeweiligen Angebot, dem Exposé, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen Kommunikation in Textform.
(3) Die TulRa GmbH schuldet nur die ausdrücklich vereinbarte Leistung. Ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg, ein bestimmter Kaufpreis, ein Verkaufserfolg oder eine Finanzierungszusage wird nicht geschuldet, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
(4) Eine rechtliche, steuerliche, bautechnische, energetische oder behördliche Beratung ist nicht Gegenstand der Leistungen, sofern dies nicht ausdrücklich gesondert vereinbart wurde. Hierfür sind bei Bedarf geeignete Fachberater, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Energieberater, Bauingenieure oder Behörden hinzuzuziehen.
§ 3 Wertermittlungen, Marktwerteinschätzungen und Gutachten
(1) Wertermittlungen der TulRa GmbH erfolgen auf Grundlage der jeweils vereinbarten Leistungsart, der vom Auftraggeber bereitgestellten Unterlagen, der durchgeführten Besichtigung, öffentlich zugänglicher Informationen sowie der fachlichen Auswertung der verfügbaren Daten.
(2) Je nach Auftrag können insbesondere folgende Leistungsarten vereinbart werden:
- überschlägige Marktwerteinschätzung,
- Kurzbewertung,
- Kompakt-Wertgutachten,
- gutachterliche Stellungnahme,
- Ankaufberatung mit objektbezogener Einschätzung,
- ausführlicheres Verkehrswertgutachten, sofern dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Ein vollständiges Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB wird nur geschuldet, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde. Ohne eine solche ausdrückliche Vereinbarung handelt es sich je nach Auftrag um eine Marktwerteinschätzung, Kurzbewertung, Kompaktbewertung oder sonstige immobilienbezogene Einschätzung im vereinbarten Umfang.
(4) Wertermittlungen der TulRa GmbH ersetzen keine rechtliche, steuerliche, bautechnische, energetische oder behördliche Prüfung. Insbesondere werden Baugenehmigungen, Baulasten, Altlasten, Denkmalschutz, Erschließungsbeiträge, Wohnflächenberechnungen, Grundstücksgrenzen, versteckte Baumängel, Feuchtigkeitsschäden, Schadstoffe, statische Risiken oder energetische Sanierungspflichten nur geprüft, wenn dies ausdrücklich gesondert vereinbart wurde und im Rahmen der verfügbaren Unterlagen fachlich möglich ist.
(5) Bei eingeschränkter, fehlender oder unvollständiger Unterlagenlage erfolgt die Wertermittlung unter entsprechenden Annahmen und Hinweisen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der TulRa GmbH alle ihm bekannten wertrelevanten Umstände, Mängel, Rechte Dritter, Belastungen, Besonderheiten und Unterlagen vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen.
(6) Die Nutzung der Wertermittlung ist nur für den vereinbarten Zweck bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte, Verwendung gegenüber Behörden, Gerichten, Finanzämtern, Banken oder sonstigen Stellen ist nur zulässig, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde oder sich aus dem Zweck des Auftrags ergibt.
§ 4 Zustandekommen des Vertrages
(1) Ein Vertrag mit der TulRa GmbH kommt durch ausdrückliche Vereinbarung, Auftragsbestätigung, Bestätigung per E-Mail, Zustimmung über ein Kontaktformular, Anforderung eines Exposés, Vereinbarung eines Besichtigungstermins oder sonstige Inanspruchnahme der angebotenen Leistungen zustande, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
(2) Bei Maklerverträgen, die den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss eines Kaufvertrags über eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus oder die Vermittlung eines solchen Vertrags zum Gegenstand haben, wird die gesetzlich erforderliche Textform beachtet.
(3) Die Anforderung eines Exposés, die Bestätigung der AGB, die Bestätigung der Widerrufsbelehrung sowie die Zustimmung zum sofortigen Tätigwerden können über elektronische Systeme, insbesondere über onOffice, per E-Mail oder über andere Kommunikationswege in Textform erfolgen.
(4) Der konkrete Inhalt des Vertrages ergibt sich aus der jeweiligen Vereinbarung, dem Exposé, der Objektbeschreibung, der Provisionsangabe, der Auftragsbestätigung oder der sonstigen Kommunikation in Textform.
§ 5 Vergütung, Maklerprovision und Kosten
(1) Für Beratungs-, Bewertungs-, Wertermittlungs- und sonstige Dienstleistungen gelten die jeweils individuell vereinbarten Preise. Die Vergütung kann insbesondere pauschal, nach Zeitaufwand, objektbezogen oder nach vereinbartem Leistungsumfang erfolgen.
(2) Soweit keine ausdrückliche Vergütung vereinbart wurde, erfolgt die Abrechnung nach angemessenem Zeitaufwand, Schwierigkeitsgrad, Leistungsumfang und den im Einzelfall angefallenen Kosten.
(3) Bei Maklerleistungen entsteht ein Provisionsanspruch nur, wenn aufgrund der Nachweis- oder Vermittlungstätigkeit der TulRa GmbH ein wirksamer Hauptvertrag zustande kommt und eine Provision wirksam vereinbart wurde.
(4) Die Höhe der Maklerprovision ergibt sich aus dem jeweiligen Exposé, dem Maklervertrag, der Objektbeschreibung, der Provisionsvereinbarung oder einer sonstigen Vereinbarung in Textform.
(5) Bei der Vermittlung von Kaufverträgen über Wohnungen oder Einfamilienhäuser gegenüber Verbrauchern werden die gesetzlichen Vorschriften zur Verteilung der Maklerkosten beachtet.
(6) Fahrtkosten, Auslagen, Dokumentenkosten, behördliche Gebühren, Registerauskünfte, Beschaffungskosten und sonstige Fremdkosten können zusätzlich berechnet werden, sofern sie im Zusammenhang mit dem Auftrag entstehen und nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(7) Alle Preise verstehen sich, soweit nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer. Bei Maklerprovisionen gilt die Angabe im jeweiligen Exposé oder in der jeweiligen Provisionsvereinbarung.
§ 6 Zahlungsbedingungen
(1) Rechnungen der TulRa GmbH sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Bei Beratungs-, Bewertungs- und Wertermittlungsleistungen kann die TulRa GmbH angemessene Vorschüsse, Abschlagszahlungen oder Teilzahlungen verlangen, sofern dies vereinbart wurde oder nach Art und Umfang des Auftrags angemessen ist.
(3) Bei Zahlungsverzug ist die TulRa GmbH berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere gesetzlich zulässige Verzugsschäden geltend zu machen.
(4) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte des Auftraggebers bestehen nur, soweit die Gegenansprüche unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif sind.
§ 7 Objektangaben, Exposés und Unterlagen
(1) Objektangaben, Exposés, Grundrisse, Flächenangaben, Baujahre, Modernisierungsangaben, Energieangaben, Grundstücksgrößen, Mietangaben, Ertragsangaben, baurechtliche Angaben und sonstige Objektinformationen beruhen regelmäßig auf Informationen von Eigentümern, Verkäufern, Vermietern, Auftraggebern, Behörden, öffentlich zugänglichen Quellen oder sonstigen Dritten.
(2) Die TulRa GmbH übernimmt keine Gewähr für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben, soweit keine ausdrückliche Zusicherung in Textform erfolgt ist oder eine eigene Pflichtverletzung der TulRa GmbH vorliegt.
(3) Interessenten und Auftraggeber sind verpflichtet, alle für ihre Entscheidung wesentlichen Angaben vor Abschluss eines Kauf-, Miet- oder sonstigen Hauptvertrages eigenständig zu prüfen oder durch geeignete Fachstellen prüfen zu lassen.
(4) Ein Exposé stellt kein verbindliches Angebot dar. Änderungen, Irrtümer, Zwischenverkauf, Zwischenvermietung und Zwischenverwertung bleiben vorbehalten.
(5) Die Weitergabe von Exposés, Objektadressen, Unterlagen, Bildern, Grundrissen, Bewertungen oder sonstigen Informationen an Dritte ist nur mit vorheriger Zustimmung der TulRa GmbH zulässig. Erfolgt eine unberechtigte Weitergabe und kommt dadurch ein Hauptvertrag zustande, können Provisions- oder Schadensersatzansprüche entstehen, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
§ 8 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt der TulRa GmbH alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Hierzu können je nach Auftrag insbesondere gehören:
- Grundbuchauszug,
- Flurkarte oder Lageplan,
- Bauunterlagen,
- Wohn- und Nutzflächenberechnungen,
- Energieausweis,
- Modernisierungsnachweise,
- Mietverträge,
- Teilungserklärung,
- Baulastenauskunft,
- behördliche Bescheide,
- Angaben zu Mängeln, Schäden, Rechten Dritter, Belastungen oder sonstigen Besonderheiten.
(3) Der Auftraggeber hat die TulRa GmbH unverzüglich auf ihm bekannte Umstände hinzuweisen, die für die Leistung, Bewertung, Vermittlung oder Beratung wesentlich sein können.
(4) Fehlende, unvollständige oder unrichtige Angaben können das Ergebnis der Leistung beeinflussen. Für Nachteile, die auf unvollständigen, fehlerhaften oder verspätet bereitgestellten Informationen beruhen, haftet die TulRa GmbH nur bei eigener Pflichtverletzung.
(5) Der Auftraggeber stellt sicher, dass er zur Weitergabe der übermittelten Unterlagen und Informationen berechtigt ist.
§ 9 Datenschutz und Kommunikation
§ 9 Datenschutz und Kommunikation
(1) Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nach den geltenden Datenschutzvorschriften.
(2) Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der TulRa GmbH, die auf der Website abrufbar ist.
(3) Der Auftraggeber, Interessent oder Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass die Kommunikation im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben per E-Mail, Telefon, Kontaktformular, Immobilienportal, onOffice oder andere übliche Kommunikationswege erfolgen kann.
(4) Soweit im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten Dritter übermittelt werden, hat der Auftraggeber sicherzustellen, dass er hierzu berechtigt ist.
§ 10 Vertragsdauer, Kündigung und Widerruf
(1) Die Vertragsdauer ergibt sich aus der jeweiligen individuellen Vereinbarung.
(2) Verträge über Beratungs-, Bewertungs- oder sonstige Dienstleistungen können nach den gesetzlichen Vorschriften oder nach den individuell vereinbarten Bedingungen gekündigt werden.
(3) Bereits erbrachte Leistungen sind im Falle einer Kündigung angemessen zu vergüten, soweit gesetzlich zulässig und nichts anderes vereinbart wurde.
(4) Verbrauchern kann bei Fernabsatzverträgen oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen ein gesetzliches Widerrufsrecht zustehen. Einzelheiten ergeben sich aus der gesonderten Widerrufsbelehrung.
(5) Verlangt der Verbraucher ausdrücklich, dass die TulRa GmbH bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnt, kann im Falle eines Widerrufs Wertersatz für bereits erbrachte Leistungen geschuldet sein. Bei vollständiger Vertragserfüllung kann das Widerrufsrecht unter den gesetzlichen Voraussetzungen erlöschen.
§ 11 Haftung
(1) Die TulRa GmbH haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Vorschriften.
(2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die TulRa GmbH nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(3) Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
(4) Die Haftung nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften bleibt unberührt.
(5) Für Angaben, Unterlagen oder Informationen, die von Auftraggebern, Eigentümern, Verkäufern, Vermietern, Behörden oder sonstigen Dritten stammen, haftet die TulRa GmbH nur, soweit eine eigene Pflichtverletzung vorliegt.
(6) Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Finanzierung, nicht erzielte Kaufpreise, Wertentwicklungen, steuerliche Nachteile oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Berlin.
(3) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(4) Änderungen und Ergänzungen individueller Vereinbarungen bedürfen der Textform, soweit gesetzlich zulässig.
Stand: April 2026
