
Immobilienlexikon – Fachbegriffe verständlich erklärt
Immobilienlexikon von TulRa: über 100 Immobilien-Fachbegriffe von A bis Z
In unserem Immobilienlexikon erklären wir Ihnen die wichtigsten Fachbegriffe rund um Immobilien, Finanzierung und Recht – kurz, verständlich und praxisnah. Egal ob Grundbuch, Grundschuld oder Auflassungsvormerkung: Wer eine Immobilie kauft, verkauft oder finanziert, stolpert früher oder später über Begriffe, die im Alltag kaum vorkommen. Damit Sie mitreden können, ohne jedes Mal nachfragen zu müssen, habe ich in diesem Immobilienlexikon über 100 Fachbegriffe zusammengestellt – von A wie Abschreibung bis Z wie Zwischenfinanzierung. Klicken Sie einfach auf einen Buchstaben, um die Begriffe aufzuklappen.
A
Ablösevereinbarung: Eine Vereinbarung im Kaufvertrag, mit der Käufer bewegliche Gegenstände wie Einbauküche, Markise oder Gartenhaus zusätzlich zum Grundstück übernehmen, gegen einen gesondert ausgewiesenen Betrag. Wichtig: Dieser Anteil unterliegt nicht der Grunderwerbsteuer.
Abschreibung (AfA): Kurz für „Absetzung für Abnutzung“. Bei vermieteten Immobilien lassen sich die Anschaffungs- oder Herstellungskosten über mehrere Jahre steuerlich geltend machen, was die jährliche Steuerlast spürbar senken kann.
Altlasten: Frühere Nutzungen eines Grundstücks, etwa durch Industrie oder Tankstellen, die den Boden belastet haben können. Ein Blick ins Altlastenkataster gehört vor dem Kauf eines Grundstücks unbedingt dazu.
Amtlicher Lageplan: Eine vom Vermessungsamt erstellte, maßstabsgetreue Darstellung eines Grundstücks mit exakten Grenzen. Banken und Bauämter verlangen ihn oft als Nachweis für die genaue Lage einer Immobilie.
Annuitätendarlehen: Die klassische Form der Immobilienfinanzierung: Sie zahlen über die gesamte Laufzeit eine gleichbleibende monatliche Rate, in der sich nur das Verhältnis von Zins und Tilgung verschiebt.
Anschlussfinanzierung: Der neue Kredit, den Sie nach Ablauf der Zinsbindung für die Restschuld abschließen. Wer sich rechtzeitig, meist ein bis zwei Jahre vorher, darum kümmert, sichert sich die besten Konditionen.
Auflassung: Die eigentliche Einigung zwischen Käufer und Verkäufer über den Eigentümerwechsel, die der Notar beurkundet. Sie ist die rechtliche Grundlage dafür, dass Sie später als neuer Eigentümer ins Grundbuch eingetragen werden.
Auflassungsvormerkung: Wird nach dem notariellen Kaufvertrag ins Grundbuch eingetragen und sichert dem Käufer ab, dass die Immobilie in der Zeit bis zur endgültigen Umschreibung nicht noch einmal verkauft oder mit weiteren Schulden belastet wird. Ohne sie stünden Käufer bis zur Eintragung als Eigentümer faktisch mit leeren Händen da.
Außenanlagen: Alles, was zum Grundstück gehört, aber außerhalb des Gebäudes liegt: Garten, Zufahrt, Terrasse oder Stellplätze. Bei der Wertermittlung einer Immobilie fließen sie mit ein, auch wenn sie nicht zur reinen Wohnfläche zählen.
B
Baugenehmigung: Die behördliche Erlaubnis, ein Bauvorhaben wie einen Neubau, Anbau oder Dachausbau umzusetzen. Ohne sie drohen im schlimmsten Fall Rückbauverfügungen, deshalb gehört die Prüfung vorhandener Genehmigungen vor jedem Kauf dazu.
Baulast: Eine öffentlich-rechtliche Verpflichtung, im Baulastenverzeichnis eingetragen, die den Eigentümer zu etwas verpflichtet, das über die normalen Bauvorschriften hinausgeht, etwa ein Wegerecht für den Nachbarn. Unbedingt vor dem Kauf einsehen.
Bauträger: Ein Unternehmen, das ein Grundstück kauft, bebaut und die fertigen Wohnungen oder Häuser anschließend verkauft. Käufer erwerben in diesem Fall meist schon während der Bauphase, abgesichert über die Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV).
Beleihungswert: Der Wert, den eine Bank Ihrer Immobilie als Sicherheit für ein Darlehen beimisst. Er liegt meist unter dem tatsächlichen Marktwert, weil Banken bewusst vorsichtig kalkulieren, falls die Immobilie im Ernstfall verwertet werden müsste.
Bereitstellungszinsen: Zinsen, die eine Bank verlangt, wenn ein zugesagtes Darlehen nicht sofort vollständig abgerufen wird, etwa weil ein Neubau erst in Raten bezahlt wird. Ein Punkt, den viele bei der Bauphase unterschätzen.
Bestellerprinzip: Regelt, wer die Maklerprovision zahlt – nämlich derjenige, der den Makler beauftragt hat. Bei einer Vermietung heißt das in der Regel: der Vermieter. Beim Verkauf ist das nicht gesetzlich vorgeschrieben und wird individuell vereinbart.
Bodenrichtwert: Ein durchschnittlicher Lagewert für unbebaute Grundstücke in einer bestimmten Gegend, ermittelt vom örtlichen Gutachterausschuss. Er ist ein erster Anhaltspunkt für die Wertermittlung, ersetzt aber keine individuelle Bewertung Ihrer Immobilie.
Bürgschaft: Eine Person oder Institution verpflichtet sich, für die Schulden eines anderen einzustehen, falls dieser nicht zahlen kann. Kommt bei der Immobilienfinanzierung vor, wenn Eigenkapital oder Sicherheiten fehlen, etwa durch Bürgschaft der Eltern.
C
Contracting: Ein Dritter übernimmt Bau, Betrieb und Finanzierung einer Heizungs- oder Energieanlage und verkauft dem Eigentümer die Wärme statt der Anlage selbst. Kann bei der Modernisierung älterer Gebäude eine Alternative zur eigenen Investition sein.
Courtage: Ein anderes Wort für die Maklerprovision, vor allem im süddeutschen und österreichischen Raum gebräuchlich. Gemeint ist immer dasselbe: das Honorar für die Vermittlung, siehe „Maklerprovision“ weiter unten.
D
Dachgeschossausbau: Der Ausbau bislang ungenutzter Dachflächen zu Wohnraum. Kann den Wert einer Immobilie deutlich steigern, sollte aber vorab mit Statik und Bauamt abgestimmt werden.
Denkmalschutz-AfA: Eine erhöhte Abschreibungsmöglichkeit für Sanierungskosten an denkmalgeschützten Gebäuden. Steuerlich attraktiv, aber an strenge Auflagen der Denkmalbehörde gebunden.
Disagio: Ein Abschlag vom Nennbetrag eines Darlehens, den Sie der Bank quasi als Vorauszahlung auf die Zinsen leisten. Im Gegenzug sinkt der laufende Zinssatz über die Laufzeit.
Due-Diligence-Prüfung: Die sorgfältige rechtliche, technische und wirtschaftliche Prüfung einer Immobilie vor dem Kauf, vor allem bei größeren oder gewerblichen Objekten. Deckt Risiken auf, bevor Sie sich vertraglich binden.
E
Effektivzins: Der tatsächliche Jahreszins eines Darlehens, in dem neben dem Sollzins auch weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren enthalten sind. Der bessere Vergleichswert, wenn Sie Finanzierungsangebote gegenüberstellen.
Eigenkapitalquote: Der Anteil des Kaufpreises (plus Nebenkosten), den Sie aus eigenen Mitteln finanzieren, ohne Kredit. Faustregel der Banken: Je höher die Eigenkapitalquote, desto bessere Zinskonditionen bekommen Sie in der Regel.
Eigentumsübergang: Der Zeitpunkt, ab dem Sie rechtlich tatsächlich Eigentümer sind, nämlich mit der Eintragung ins Grundbuch. Der Übergang von Besitz, Nutzen und Lasten wird davon unabhängig meist schon im Kaufvertrag geregelt und erfolgt oft früher.
Energieausweis: Zeigt, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht bzw. benötigt, und ist beim Verkauf oder bei der Vermietung gesetzlich vorgeschrieben. Er muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorgelegt werden.
Erbbaurecht: Sie besitzen und bewohnen das Haus, das Grundstück darunter gehört aber weiterhin jemand anderem, meist gegen einen jährlichen Erbbauzins. Das senkt den Kaufpreis spürbar, ist aber zeitlich befristet und will gut durchgerechnet sein.
Erschließungskosten: Die Kosten für die Anbindung eines Grundstücks an Straße, Wasser, Strom und Kanalisation. Bei einem unerschlossenen Baugrundstück ein wichtiger Posten, den viele Käufer zunächst übersehen.
F
Festzins: Ein Zinssatz, der über einen vereinbarten Zeitraum, die Zinsbindung, unverändert bleibt. Gibt Planungssicherheit, auch wenn der Marktzins in der Zwischenzeit steigt oder fällt.
Finanzierungsbestätigung: Eine schriftliche Bestätigung Ihrer Bank, dass die Finanzierung für einen bestimmten Kaufpreis grundsätzlich steht. Verkäufer verlangen sie zunehmend, bevor sie sich auf einen Notartermin einlassen – das schafft Sicherheit für beide Seiten.
Flurstück: Die kleinste, im Kataster erfasste Einheit eines Grundstücks, eindeutig einer Gemarkung zugeordnet. Die Flurstücksnummer finden Sie im Grundbuch und im Katasterauszug.
Forward-Darlehen: Ein Darlehen, das Sie schon heute für eine Anschlussfinanzierung abschließen, die erst in ein paar Jahren beginnt. Damit sichern Sie sich das aktuelle Zinsniveau, meist gegen einen kleinen Zinsaufschlag.
G
Gemeinschaftseigentum: Alle Teile eines Gebäudes, die nicht einer einzelnen Wohnung zugeordnet sind, sondern allen Eigentümern gemeinsam gehören, etwa Dach, Fassade oder Treppenhaus. Über Instandhaltung und Kosten entscheidet die Eigentümergemeinschaft gemeinsam.
Gewährleistungsausschluss: Beim Verkauf gebrauchter Immobilien üblich: Der Verkäufer schließt die Haftung für Sachmängel weitgehend aus, „gekauft wie gesehen“. Arglistig verschwiegene Mängel bleiben davon ausgenommen.
Grundbuch: Das öffentliche Register, in dem für jedes Grundstück steht, wem es gehört und welche Rechte und Lasten (etwa Grundschulden) darauf liegen. Ein Blick ins Grundbuch gehört vor jedem Kauf zur Pflicht.
Grundbuchauszug: Ein aktueller Ausdruck aus dem Grundbuch, der Auskunft über Eigentümer, Lasten und Rechte einer Immobilie gibt. Nur wer ein berechtigtes Interesse nachweist, etwa als Käufer oder Makler, bekommt Einsicht.
Grunderwerbsteuer: Fällt beim Kauf einer Immobilie einmalig an und wird auf den Kaufpreis berechnet. Der Steuersatz wird von jedem Bundesland selbst festgelegt und liegt in Berlin bei 6 Prozent.
Grundschuld: Eine Belastung, die im Grundbuch eingetragen wird, damit die Bank ihr Darlehen absichern kann. Anders als bei einer Hypothek bleibt sie auch nach vollständiger Tilgung bestehen, bis sie ausdrücklich gelöscht wird.
Grundsteuer: Eine jährlich wiederkehrende Steuer, die jeder Eigentümer an die Gemeinde zahlt, unabhängig davon, ob die Immobilie selbst genutzt oder vermietet wird.
Gutachterausschuss: Ein unabhängiges Gremium der jeweiligen Kommune, das Bodenrichtwerte ermittelt und auf Wunsch auch individuelle Verkehrswertgutachten erstellt. Die Kaufpreissammlung des Ausschusses ist eine wichtige Datenquelle für realistische Marktpreise.
H
Hausgeld: Die monatliche Zahlung, die Wohnungseigentümer an die Eigentümergemeinschaft leisten, um laufende Kosten wie Heizung, Hausmeister oder Instandhaltungsrücklage zu decken. Ein Teil davon ist umlagefähig auf Mieter, ein Teil nicht.
Hausverwaltung: Ein Dienstleister, der im Auftrag der Eigentümergemeinschaft die laufende Verwaltung übernimmt: Abrechnungen, Instandhaltung, Versammlungen. Bei Eigentumswohnungen ein wichtiger Faktor für den reibungslosen Alltag.
Hinterlegung: Die Einzahlung eines Betrags, meist des Kaufpreises, bei einer neutralen Stelle wie dem Notar, bis alle Bedingungen des Kaufvertrags erfüllt sind. Schützt beide Vertragsparteien gleichermaßen.
Hypothek: Eine Form der Grundschuld, bei der die Belastung fest an eine bestimmte Darlehenssumme gekoppelt ist und mit der Tilgung automatisch sinkt. In der Praxis heute seltener als die flexiblere Grundschuld.
I
Immobilienbewertung: Die fachlich fundierte Ermittlung des Marktwerts einer Immobilie, etwa über das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren. Grundlage für einen realistischen Angebotspreis beim Verkauf.
Immobilienmakler: Vermittelt hauptberuflich zwischen Käufern und Verkäufern oder Mietern und Vermietern und benötigt dafür eine Erlaubnis nach § 34c Gewerbeordnung. Genau das mache ich als Ihr Immobilienmakler in Köpenick und Berlin: Sie persönlich, fundiert und transparent durch den gesamten Prozess begleiten.
Indexmiete: Eine Miete, die sich automatisch an die Entwicklung des Verbraucherpreisindex koppelt, statt einzeln verhandelt zu werden. Für Kapitalanleger eine Möglichkeit, die Mieteinnahmen inflationsgeschützt zu gestalten.
Instandhaltungsrücklage: Ein Sparbetrag, den die Eigentümergemeinschaft monatlich zurücklegt, um künftige größere Reparaturen wie ein neues Dach zu finanzieren. Beim Wohnungskauf lohnt sich ein Blick auf die Höhe der bereits angesparten Rücklage.
K
Kataster: Das amtliche Verzeichnis aller Grundstücke mit ihrer genauen Lage, Größe und Nutzung, geführt von den Vermessungsämtern. Ergänzt das Grundbuch um die geometrischen Angaben zum Grundstück.
Kaufnebenkosten: Alle zusätzlichen Kosten neben dem eigentlichen Kaufpreis: Grunderwerbsteuer, Notar- und Grundbuchkosten sowie gegebenenfalls Maklerprovision. In Berlin sollten Sie dafür realistisch 10 bis 12 Prozent des Kaufpreises einplanen.
Kaufpreisfaktor: Das Verhältnis von Kaufpreis zur jährlichen Kaltmiete, eine gängige erste Kennzahl für Kapitalanleger, um die Rentabilität einer Immobilie grob einzuschätzen. Je niedriger der Faktor, desto attraktiver in der Regel die Rendite.
Kaufvertrag: Der notariell beurkundete Vertrag, der Kaufpreis, Zahlungsmodalitäten, Übergabetermin und alle weiteren Bedingungen eines Immobiliengeschäfts rechtsverbindlich regelt. Ohne notarielle Beurkundung ist ein Grundstückskaufvertrag in Deutschland nicht wirksam.
KfW-Förderung: Zinsgünstige Kredite und Zuschüsse der staatlichen Förderbank KfW, etwa für energieeffizientes Bauen und Sanieren. Ein Blick in die aktuellen Förderprogramme lohnt sich vor jeder größeren Baumaßnahme.
L
Lastenfreistellung: Die Löschung aller im Grundbuch eingetragenen Belastungen, etwa alter Grundschulden des Verkäufers, bevor oder während der Kaufabwicklung. Der Notar kümmert sich in der Regel darum, dass Sie eine lastenfreie Immobilie erhalten.
Leibrente: Eine Form des Immobilienverkaufs, bei der der Verkäufer statt eines Einmalbetrags eine monatliche Rente bis zu seinem Lebensende erhält, oft kombiniert mit einem lebenslangen Wohnrecht. Für ältere Eigentümer eine Alternative zum klassischen Verkauf.
Löschungsbewilligung: Die schriftliche Zustimmung eines Gläubigers, zum Beispiel der Bank, eine im Grundbuch eingetragene Grundschuld zu löschen, sobald das Darlehen vollständig getilgt ist.
M
Makleralleinauftrag: Sie beauftragen nur einen einzigen Makler mit dem Verkauf, statt die Immobilie parallel bei mehreren Anbietern zu inserieren. Das bündelt die Vermarktung, verhindert widersprüchliche Angebote im Netz und ist erfahrungsgemäß der Weg zum besseren Preis.
Maklerprovision (Courtage): Das Honorar für die Vermittlung einer Immobilie. Beim Verkauf wird sie seit 2020 in aller Regel zwischen Käufer und Verkäufer geteilt – wie genau, klären wir vorab transparent mit Ihnen.
Maklervertrag: Die Vereinbarung zwischen Ihnen und mir, in der Leistungen, Provision und Laufzeit der Zusammenarbeit festgehalten werden. Schafft von Anfang an Klarheit für beide Seiten.
Mängelhaftung: Die Haftung des Verkäufers für Mängel, die die Immobilie schon beim Kauf hatte. Bei Gebrauchtimmobilien wird sie im Kaufvertrag meist ausgeschlossen, bei arglistigem Verschweigen gilt der Ausschluss aber nicht.
Mietkaution: Die Sicherheitsleistung, die ein Mieter zu Beginn des Mietverhältnisses hinterlegt, maximal drei Monatskaltmieten. Muss vom Vermieter getrennt vom eigenen Vermögen und verzinst angelegt werden.
Mietpreisbremse: Eine gesetzliche Regelung, die in angespannten Wohnungsmärkten wie Berlin die Miete bei Neuvermietung auf maximal 10 Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete begrenzt. Es gibt allerdings mehrere Ausnahmen, etwa bei umfassend modernisierten Wohnungen.
Mietrendite: Das Verhältnis der jährlichen Mieteinnahmen zum Kaufpreis einer Immobilie, eine zentrale Kennzahl für Kapitalanleger. Unterschieden wird zwischen Brutto- und Nettomietrendite, je nachdem, ob Nebenkosten und Instandhaltung mit eingerechnet werden.
Mietspiegel: Eine von der Gemeinde erstellte Übersicht über ortsübliche Vergleichsmieten, gegliedert nach Lage, Größe und Ausstattung. Wichtige Orientierung sowohl für Vermieter als auch für Mieter.
N
Nachrangdarlehen: Ein zusätzliches Darlehen, das im Grundbuch erst nach dem Hauptdarlehen der Bank abgesichert ist. Im Falle einer Zwangsversteigerung wird es entsprechend später bedient, weshalb die Zinsen meist höher liegen.
Nießbrauch: Räumt einer Person das Recht ein, eine Immobilie zu nutzen oder deren Mieteinnahmen zu behalten, ohne selbst Eigentümer zu sein. Kommt häufig vor, wenn Eltern das Haus bereits an die Kinder übertragen, aber selbst weiter darin wohnen bleiben möchten.
Notaranderkonto: Ein Treuhandkonto des Notars, über das der Kaufpreis abgewickelt wird, wenn eine direkte Zahlung an den Verkäufer noch nicht sicher genug ist. Heute eher die Ausnahme, da die Auflassungsvormerkung in den meisten Fällen ausreicht.
Nutzungsrecht: Das Recht, eine Immobilie oder Teile davon zu nutzen, ohne Eigentümer zu sein, zum Beispiel als Wohnrecht oder Nießbrauch. Wird im Grundbuch eingetragen und bleibt auch bei einem Verkauf bestehen.
O
Objektunterlagen: Alle Dokumente, die für den Verkauf oder Kauf einer Immobilie relevant sind: Grundbuchauszug, Energieausweis, Grundrisse, Teilungserklärung und mehr. Ich stelle sie für Sie vollständig zusammen, damit nichts fehlt.
Offene Immobilienfonds: Eine Form der indirekten Immobilienanlage, bei der viele Anleger gemeinsam in ein breit gestreutes Immobilienportfolio investieren, verwaltet von einer Fondsgesellschaft. Im Unterschied zum direkten Immobilienkauf mit deutlich geringerem Kapitaleinsatz möglich.
P
Pfandrecht: Ein Sicherungsrecht, das einem Gläubiger erlaubt, sich bei Zahlungsausfall aus einer Sache oder Immobilie zu befriedigen. Die Grundschuld ist im Immobilienbereich die gebräuchlichste Form davon.
Provisionsteilung: Die hälftige Aufteilung der Maklerprovision zwischen Käufer und Verkäufer, wie sie seit der Gesetzesänderung 2020 beim Verkauf von Wohnimmobilien üblich ist. Schafft faire, nachvollziehbare Verhältnisse für beide Seiten.
Q
Quadratmeterpreis: Der Kaufpreis oder die Miete, geteilt durch die Wohnfläche, die gängigste Kennzahl, um Immobilien unterschiedlicher Größe miteinander zu vergleichen. In Köpenick und Umgebung unterscheidet sich der Quadratmeterpreis je nach Lage und Zustand oft deutlich.
R
Reservierungsvereinbarung: Eine meist unverbindliche Absprache, mit der ein Interessent eine Immobilie für eine gewisse Zeit exklusiv reserviert, bevor der eigentliche Kaufvertrag notariell beurkundet wird.
Restschuld: Der Teil des Darlehens, der nach Ablauf der Zinsbindung noch nicht getilgt ist und über eine Anschlussfinanzierung weiterfinanziert werden muss. Steht auf jedem Tilgungsplan Ihrer Bank.
S
Sachverständiger: Ein unabhängiger Experte, der den Wert oder Zustand einer Immobilie fachlich fundiert beurteilt, etwa öffentlich bestellt und vereidigt für gerichtsfeste Gutachten. Bei komplexeren Fällen, etwa im Erbfall, arbeite ich gerne mit entsprechenden Sachverständigen zusammen.
Sanierungsgebiet: Ein von der Gemeinde förmlich festgelegtes Gebiet, in dem städtebauliche Missstände beseitigt werden sollen. Wer dort saniert, profitiert häufig von steuerlichen Vorteilen, muss aber auch zusätzliche Genehmigungen einholen.
Schufa-Auskunft: Eine Abfrage bei der Wirtschaftsauskunftei Schufa, mit der Banken oder Vermieter die Kreditwürdigkeit eines Interessenten prüfen. Gehört bei einer Finanzierungsanfrage praktisch immer zum Standardprozess dazu.
Sollzins: Der reine Zinssatz für ein Darlehen, ohne weitere Kosten wie Bearbeitungsgebühren. Im Unterschied zum Effektivzins nicht der vollständige Vergleichswert, aber Grundlage für die Berechnung der monatlichen Rate.
Sondereigentum: Der Teil einer Eigentumswohnung, über den Sie allein bestimmen können, meist die Wohnung selbst inklusive Bad und Küche. Alles andere, etwa Treppenhaus oder Fassade, zählt zum Gemeinschaftseigentum.
Spekulationssteuer: Fällt an, wenn Sie eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Kauf mit Gewinn wieder verkaufen und sie in der Zwischenzeit nicht selbst bewohnt haben. Wer selbst darin gewohnt hat, ist in der Regel von der Steuer befreit.
T
Teileigentum: Ähnlich wie Sondereigentum, bezieht sich aber auf nicht zu Wohnzwecken genutzte Einheiten in einer Eigentümergemeinschaft, zum Beispiel einen Gewerberaum oder Stellplatz.
Teilungserklärung: Das Dokument, das bei einer Eigentumswohnung festlegt, welche Räume Sonder- und welche Gemeinschaftseigentum sind, und wie die Miteigentumsanteile verteilt sind. Ein genauer Blick hinein lohnt sich vor jedem Kauf einer Wohnung.
Tilgung: Der Teil Ihrer monatlichen Kreditrate, mit dem Sie tatsächlich Schulden abbauen, im Unterschied zu den Zinsen. Eine höhere anfängliche Tilgungsrate bedeutet, Sie sind schneller schuldenfrei, kostet aber im Monat mehr.
Tilgungsaussetzung: Während der Darlehenslaufzeit wird zunächst nur der Zins gezahlt und stattdessen parallel in einen separaten Sparvertrag eingezahlt, mit dem am Ende die gesamte Restschuld auf einmal beglichen wird. Heute eher selten, früher oft mit Lebensversicherungen kombiniert.
U
Umschuldung: Der Wechsel eines bestehenden Darlehens zu einem neuen, meist günstigeren Anbieter, entweder zum Ende der Zinsbindung oder vorzeitig gegen eine Vorfälligkeitsentschädigung. Kann sich bei gesunkenen Zinsen deutlich lohnen.
Unbedenklichkeitsbescheinigung: Die Bestätigung des Finanzamts, dass die Grunderwerbsteuer vollständig bezahlt wurde. Ohne sie trägt das Grundbuchamt den neuen Eigentümer nicht ein.
V
Verkehrswert: Der Preis, der bei einem Verkauf zum jeweiligen Stichtag im gewöhnlichen Geschäftsverkehr realistisch erzielt werden könnte, ermittelt nach anerkannten Bewertungsverfahren. Die fundierte Basis für eine realistische Preisstrategie.
Verwalterzustimmung: Bei manchen Eigentumswohnungen ist der Verkauf laut Teilungserklärung nur mit Zustimmung der Hausverwaltung wirksam. Ein Punkt, den man frühzeitig klären sollte, um spätere Verzögerungen zu vermeiden.
Vollmacht: Die Berechtigung, im Namen einer anderen Person rechtsverbindlich zu handeln, etwa beim Notartermin, wenn ein Käufer oder Verkäufer selbst verhindert ist. Muss für Immobiliengeschäfte notariell beglaubigt sein.
Vorfälligkeitsentschädigung: Die Entschädigung, die eine Bank verlangen darf, wenn Sie ein Darlehen vor Ablauf der vereinbarten Zinsbindung vorzeitig ablösen. Bei einem Verkauf während der Zinsbindung ein Kostenpunkt, den wir frühzeitig mit einplanen sollten.
Vorkaufsrecht: Räumt einer bestimmten Person oder Institution (etwa der Gemeinde oder einem Mieter) das Recht ein, eine Immobilie zu den gleichen Konditionen zu kaufen, bevor sie an einen anderen Interessenten verkauft wird. Sollte vor jedem Verkauf geprüft werden, damit es keine bösen Überraschungen gibt.
W
WEG (Wohnungseigentümergemeinschaft): Alle Eigentümer der Wohnungen eines Hauses zusammen. Sie entscheidet gemeinsam über alles, was das Gemeinschaftseigentum betrifft, etwa Sanierungen am Dach oder der Fassade.
Wertgutachten: Eine ausführliche, oft von einem öffentlich bestellten Sachverständigen erstellte schriftliche Bewertung einer Immobilie, zum Beispiel für Gerichte, Erbauseinandersetzungen oder Scheidungen. Aufwendiger und teurer als eine Maklereinschätzung, aber gerichtsfest.
Widerrufsrecht: Bei Verbraucherdarlehen, etwa einer Baufinanzierung, haben Sie nach Vertragsschluss ein gesetzliches Widerrufsrecht von in der Regel 14 Tagen. Beim notariellen Immobilienkaufvertrag selbst gibt es dagegen kein Widerrufsrecht, weshalb der Notartermin gut vorbereitet sein sollte.
Wohnfläche vs. Nutzfläche: Zur Wohnfläche zählen nur Räume, die tatsächlich zum Wohnen dienen. Keller, Garage oder unbeheizter Dachboden gehören zur Nutzfläche und werden bei Preis und Grundriss anders bewertet – ein Punkt, den viele Käufer und Verkäufer unterschätzen.
Wohnrecht: Das Recht, in einer Immobilie zu wohnen, ohne deren Eigentümer zu sein, meist lebenslang und im Grundbuch abgesichert. Häufig Teil einer Übertragung an die nächste Generation.
Wohnungseigentumsgesetz (WoEigG): Das Gesetz, das die rechtlichen Grundlagen für Sonder- und Gemeinschaftseigentum sowie die Zusammenarbeit innerhalb einer Eigentümergemeinschaft regelt. Seit einer größeren Reform 2020 unter anderem mit vereinfachten Beschlussverfahren.
Z
Zinsbindung: Der Zeitraum, über den der vereinbarte Zinssatz eines Darlehens festgeschrieben ist, üblich sind 10, 15 oder 20 Jahre. Je länger die Zinsbindung, desto mehr Planungssicherheit, meist bei etwas höherem Zinssatz.
Zug-um-Zug-Prinzip: Der Grundsatz, dass Leistung und Gegenleistung gleichzeitig erbracht werden, im Immobilienkauf zum Beispiel Kaufpreiszahlung gegen Eigentumsübertragung. Der Notar sorgt mit der Abwicklung dafür, dass keine Seite in Vorleistung geraten muss.
Zwangsversteigerung: Der gerichtliche Verkauf einer Immobilie, meist weil der Eigentümer seine Kreditraten nicht mehr bedienen konnte. Für Käufer locken hier mitunter günstigere Preise, das Verfahren ist aber deutlich risikoreicher als ein regulärer Kauf.
Zwischenfinanzierung: Ein kurzfristiger Kredit, der die Zeitspanne überbrückt, bis eine langfristige Finanzierung steht oder bis Eigenkapital aus einem anderen Verkauf zur Verfügung steht, etwa beim Hausbau vor Verkauf der alten Immobilie.
Sie vermissen einen Begriff? Schreiben Sie mir kurz, ich ergänze das Immobilienlexikon gerne. Und wenn Sie bei einem der Punkte merken, dass Sie es lieber persönlich besprechen möchten, statt es hier nachzulesen: Ich nehme mir gerne die Zeit für ein persönliches Gespräch. Die gesetzlichen Grundlagen zu vielen der hier erklärten Begriffe – etwa rund um Kaufvertrag, Grundbuch oder Wohnungseigentum – finden Sie unter anderem im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und im Wohnungseigentumsgesetz (WEG), jeweils bereitgestellt vom Bundesministerium der Justiz.
